In der öffentlichen Sitzung des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ (TZV „Kamenz“) vom 14.07.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Mit Beschluss Nr. 8/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ den Verbandsvorsitzenden ermächtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung der ewag kamenz den Beschlüssen zur Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2021, zur Erteilung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands der ewag kamenz und zur Bestellung der eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zu Abschlussprüfern für die Prüfung des Jahresabschlusses der ewag kamenz zum 31.12.2022 zu einem Betrag in Höhe von EUR zuzustimmen.

Mit Beschluss Nr. 9/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ gemäß § 47 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 SächsKomZG i.V.m. § 54 Abs. 1 SächsGemO den Verbandsrat Herrn Bürgermeister Liebschner als Vertreter des Verbandsvorsitzenden in die ordentliche Hauptversammlung der ewag kamenz bestellt und ermächtigt, in dieser über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der ewag kamenz zu beschließen, und dem Beschluss, die Mitglieder des Aufsichtsrates der ewag kamenz für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Entlastung zu erteilen, zuzustimmen.
Mit Beschluss Nr. 10/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Vergabe der Bauleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens Erschließung Trinkwasserversorgung Panschwitz-Kuckau Ortsteil Tschaschwitz Ablösung Brunnen an die Firma Kasper und Schlechtriem GmbH & Co. KG aus Elsterheide zu einer Auftragssumme von 117.400,66 EUR netto gemäß Angebot vom 11.05.2022 beschlossen und den Verbandsvorsitzenden ermächtigt, Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ohne Beschluss der Verbandsversammlung, jedoch mit deren Information, zu bestätigen. Die Maßnahme wird gemäß Zuwendungsbescheid vom 24.11.2021 zu 65 % gefördert.
Mit Beschluss Nr. 12/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ den Verbandsvorsitzenden zur Unterzeichnung von Kreditumschuldungen im Haushaltsjahr 2022, die aufgrund der Kurzfristigkeit nicht durch die Verbandsversammlung beschlossen werden können, ermächtigt.
Mit Beschluss Nr. 13/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ ihre Zustimmung zur Anpassung der Ergänzenden Bedingungen des TZV „Kamenz“ und der ewag kamenz zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) zum 1. August 2022 erteilt.
Trinkwasserzweckverband “Kamenz“
gez. Koark
Verbandsvorsitzender