
In der öffentlichen Sitzung des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ (TZV „Kamenz“) vom 20.09.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Unter Beschluss Nr. 13/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Durchführung des Bauvorhabens Trinkwassererschließung Elsterheide OT Geierswalde, B-Plan „Servicegelände am Geierswalder See“ vorbehaltlich der Ausreichung von Fördermitteln durch die Landesdirektion Sachsen beschlossen.
Unter Beschluss Nr. 14/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ den Abschluss des Erschließungsvertrages Nr. TZV KM-2021-0009 zwischen der Gemeinde Elsterheide und dem TZV „Kamenz“ über die gemeinsame Planung und Durchführung des Bauvorhabens Trinkwassererschließung Elsterheide OT Geierswalde, B-Plan „Servicegelände am Geierswalder See“ vorbehaltlich der Ausreichung von Fördermitteln durch die Landesdirektion Sachsen beschlossen und den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden ermächtigt, den Erschließungsvertrag, der die Planung und gemeinsame Realisierung des Bauvorhabens regelt, zu unterzeichnen.
Unter Beschluss Nr. 15/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Vergabe der Bauleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens Trinkwassererschließung Elsterheide OT Geierswalde,
B-Plan „Geierswalder See - Südböschung“ an die Firma STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Bereich Lausitz, Gruppe Oberlausitz aus Weißwasser bei einer Auftragssumme von 84.613,78 EUR netto gemäß dem Angebot der Firma vom 20.08.2021 beschlossen und den Verbandsvorsitzenden ermächtigt, Nachträge im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ohne Beschluss, jedoch mit Information der Verbandsversammlung zu bestätigen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid vom 19.07.2021 wird die Maßnahme zu 90 % gefördert.
Unter Beschluss Nr. 16/2021 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Anwendung der betrieblichen Regelungen des Geschäftsbesorgers, der ewag kamenz, insbesondere die Betriebsanweisung „Unterschriftenregelung“, welche für die Wahrnehmung der Aufgaben des Zweckverbandes notwendig sind, beschlossen. Damit wurde die Regelung der Vertreterbefugnisse vom 27.11.2006 auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 17/2006 VVS außer Kraft gesetzt.
Trinkwasserzweckverband “Kamenz“
gez. Koark
Verbandsvorsitzender