Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes (TZV) „Kamenz“ über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ hat in ihrer Sitzung am 08.12.2021 unter Beschluss Nr. 18/2021 VVS die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Bautzen mit Schreiben vom 20.12.2021 vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Bautzen, wurde mit Bescheid vom 13.05.2022 (Az.: 15.3-093.12:22-TZV-Km) die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des TZV „Kamenz“ für das Haushaltsjahr 2022 unter einer Auflage, verbunden mit der Bitte zum Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung, genehmigt.
Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des TZV „Kamenz“ für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO im Zeitraum vom 16. bis einschließlich 24. Juni 2022 zu den üblichen Dienstzeiten, montags, mittwochs und donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr, dienstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des TZV „Kamenz“, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz.
Kamenz, den 03.06.2022
Trinkwasserzweckverband „Kamenz“
gez. Dietmar Koark, Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ in öffentlicher Sitzung am 8. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
270.459,63 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
251.034,55 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf
19.425,08 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0,00 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0,00 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
0,00 EUR
- Gesamtergebnis auf
19.425,08 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf
0,00 EUR
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf
0,00 EUR
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf
0,00 EUR
- veranschlagtes Gesamtergebnis auf
19.425,08 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
195.427,63 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
137.077,55 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
58.350,08 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.260.036,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
6.118.666,00 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-4.858.630,00 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-4.800.279,92 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
4.631.955,96 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
631.955,96 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
4.000.000,00 EUR
- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf
-800.279,92 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt.
2.500.000,00 EUR
§3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten wird auf festgesetzt.
6.881.120,00 EUR
§4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Kamenz, den 25. Mai 2022
Trinkwasserzweckverband „Kamenz"
gez. Dietmar Koark, Verbandsvorsitzender (Siegel)