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öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst

In der öffentlichen Sitzung des

Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ (TZV „Kamenz“)

vom 29.11.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:


Mit Beschluss Nr. 19/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ den Jahresabschluss zum 31.12.2016 des TZV „Kamenz“ mit den erforderlichen Bestandteilen gem. § 88 Sächsische Gemeindeordnung sowie dem abschließenden örtlichen Prüfbericht der NS+P DR. NEUMANN UND PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS-GESELLSCHAFT, Weißeritzstr. 3 (Yenidze), 01067 Dresden vom 28.01.2022 festgestellt.


Mit Beschluss Nr. 20/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ dem Verbandsvorsitzenden für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 Entlastung erteilt.


Mit Beschluss Nr. 21/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ den Jahresabschluss zum 31.12.2017 des TZV „Kamenz“ mit den erforderlichen Bestandteilen gem. § 88 Sächsische Gemeindeordnung sowie dem abschließenden örtlichen Prüfbericht der eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden vom 28.02.2022 festgestellt.


Mit Beschluss Nr. 22/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ dem Verbandsvorsitzenden für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Entlastung erteilt.


Mit Beschluss Nr. 23/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden, für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des TZV „Kamenz“ bestellt, die zu einem Honorar in Höhe von brutto EUR durchgeführt wird.


Mit Beschluss Nr. 24/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden, für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des TZV „Kamenz“ bestellt, die zu einem Honorar in Höhe von brutto EUR durchgeführt wird.


Mit Beschluss Nr. 26/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen.


Mit Beschluss Nr. 27/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Neufassung der Satzung über Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen des TZV „Kamenz“ beschlossen.


Mit Beschluss Nr. 28/2022 VVS hat die Verbandsversammlung des TZV „Kamenz“ die Vergabe der Bauleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens „Erschließung der Trinkwasserversorgung - Brunnenablösung in den Ortsteilen Kaschwitz, Säuritz und Glaubnitz der Gemeinde Panschwitz-Kuckau“ an die Bietergemeinschaft DIW Bau GmbH/TrappInfra Rohrbau Welzow GmbH, Nordstraße 30, 01917 Kamenz, mit einer Auftragssumme lt. Angebot vom 08.11.2022 von EUR netto bei einer Maßnahmeförderung zu 65 % beschlossen und den Verbandsvorsitzenden ermächtigt, Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ohne Verbandsversammlungsbeschluss zu bestätigen.


Zu den vorgenannten Beschlüssen Nrn. 19/2022 VVS und 21/2022 VVS sind die Jahresabschlüsse des TZV „Kamenz“ zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 gemäß § 88c Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntgabe erfolgt hiermit. Die öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten und den Anhängen erfolgt im Zeitraum vom 03.01.2023 bis einschl. 11.01.2023 zu den Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des TZV „Kamenz“, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz.



Trinkwasserzweckverband “Kamenz“

gez. Koark

Verbandsvorsitzender

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Satzung über Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“


Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), § 56 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) sowie § 21 Abs. 1 SächsGemO hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ am 29.11.2022 folgende Satzung über Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ beschlossen:


§ 1


Zur Abgeltung der mit dem Amt des Verbandsvorsitzenden bzw. des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden verbundenen besonderen Aufwendungen wird pauschal eine Aufwandsentschädigung nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SächsKomZG für den


Verbandsvorsitzenden in Höhe von 50,00 EUR monatlich

stellvertretenden Verbandsvorsitzenden i.H.v. 25,00 EUR monatlich


gewährt.


Die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden wird nur gewährt, wenn er nicht hauptamtlicher Bürgermeister ist.


§ 2


Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Satzungen über Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen des Trinkwasserzweckverbandes „Kamenz“ außer Kraft.


Kamenz, den 29.11.2022


gez. Dietmar Koark Siegel

Verbandsvorsitzender



Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 47 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 SächsKomZG:


Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn


1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3) der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 56 Absatz 3 Satz 2 SächsKomZG in Verbindung mit § 21 Absatz 3 SächsKomZG in Verbindung mit § 52 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat

oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.


Ist eine Verletzung nach den vorstehenden Nummern 3) oder 4) geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


Kamenz, den 29.11.2022


gez. Dietmar Koark Siegel

Verbandsvorsitzender


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